Asylmissbrauch: Ukrainische Familie täuscht syrische Herkunft vor – Lügengeflecht aufgeflogen

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Familie Aloyan

Nicht gerade wenige Wirtschaftsflüchtlinge täuschen vor, Syrer zu sein, um ihre Asylchancen zu erhöhen. Auch eine ukrainische Familie schlich sich per Schlepper als angebliche verfolgte Flüchtlinge aus Syrien in Deutschland ein und stellte – die kein Wort Arabisch sprechen konnte – ein Asylantrag, vordergründig ging es um ein besseres Leben und die kostenlose medizinische Versorgung für die gehbehinderte Tochter. Und da die kostenlose Versorgung zu Nachwuchs geradezu animiert und obendrein das Bleiberecht ermöglichen könnte, wurde das dritte Kind in Deutschland geboren.  Der Asylantrag wurde im Jahr 2016 als unbegründet abgelehnt, denn die Ausländerbehörden glaubten die Geschichte der Familie nicht und recherchierten nach der wahren Identität. Nun flog das Lügengeflecht der Familie „amtlich“ auf und die richtige Herkunft wurde ermittelt.

Fast fünf Jahre hat die Familie dreist gelogen und betrogen, das betrifft nicht nur die Behörden, sondern auch das Umfeld, obendrein wurden womöglich schwer arbeitete Steuergelder abkassiert. Trotz allem versuchen Freunde und Unterstützer mit einem Antrag an die Härtefallkommission ein Bleiberecht zu erwirken. Härtefall?

Der NDR berichtet über den Fall der ukrainischen Familie mit Tränendrüsen-Effekt:

Es war ein Wintertag in Kiew, Ende 2013, der bis heute alle wichtigen Entscheidungen im Leben der Familie prägt. Familie Aloyan war aus ihrem kleinen Dorf in die Hauptstadt gekommen, um hier die Schlepper zu treffen, die sie nach Deutschland bringen sollten. Es schneite und war bitterkalt. „Sie haben uns geraten, eine falsche Geschichte über unsere Herkunft auswendig zu lernen und niemals davon abzuweichen“, sagt Frau Aloyan, und ihr Mann ergänzt: „Wir sollten erzählen, dass wir aus einem Dorf im Norden Syriens kommen. Weil in Syrien Krieg ist und wir dann eine Chance auf Asyl hätten.“

Die Ausländerbehörden haben der Familie ihre Geschichte nie geglaubt, vor allem wegen eines Sprachgutachtens, das eine Herkunft aus der ehemaligen Sowjetunion nahelegte. Ihr Asylantrag wurde deswegen im November 2016 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Seitdem galt die Familie als ausreisepflichtig. Im Hintergrund liefen Ermittlungen zur Klärung der Identität. Die Familie wurde zu zehn Botschaften und Konsulaten gefahren, um ihr Herkunftsland festzustellen.

Die Ausländerbehörden wissen jetzt, woher die Familie kommt. Und damit auch, wohin sie abgeschoben werden könnte. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde erwägt, Strafanzeige zu stellen, weil die Familie Aloyan fünf Jahre lang getäuscht hat. Weiterlesen

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