Asylantrag abgelehnt: Warum minderjährige „Flüchtlinge“ nicht abgeschoben werden

6420
Symbolbild - MUFLs mit krimineller Laufbahn
Symbolbild – MUFLs mit krimineller Laufbahn

System versagt komplett? Abgeschoben werden minderjährige unbeleitete „Flüchtlinge“ nicht, auch wenn der Asylantrag scheitert, sie stehen unter einer besonderen Schutzverpflichtung. Für was und wen ist Deutschland eigentlich verantwortlich? Ist Deutschland der Erziehungspflichtige für die Kinder aus aller Welt? Deshalb sind sie offiziell auch alle minderjährig?

Warum nicht abschieben? Warum schickt man diese „Ausreißer“ nicht zu ihren Eltern zurück? Den Weg nach Deutschland haben die Leute auch geschafft. Wer mit 14 oder 15 Jahren die Flucht alleine bewältigen kann, der braucht auch keine spezielle Jugendbetreuung. Diese Kinder/Jugendlichen werden von ihren Eltern bewusst nach Deutschland vorgeschickt, da diese sehr genau wissen, dass sie aufgenommen werden und bleiben dürfen. Sie werden ganz gezielt als Anker ausgeworfen, um dann die Familien nachholen zu können. Besser wäre es, die Ankerkinder, die hier ohnehin keine Perspektive haben, in ihre Heimatländer zu den Eltern zurück zu bringen. Minderjährige deutsche Kinder würden im Ausland mit der größten Selbstverständlichkeit nach Deutschland zurückgebracht. Warum werden dann in Deutschland die „MUFLs“ aus diversen Ländern behalten?

Welt Online:

Unbegleitete Minderjährige haben deutlich höhere Chancen als erwachsene Asylbewerber, in Deutschland bleiben zu dürfen. Im vergangenen Jahr wurden 93 Prozent der Asylanträge dieser Gruppe genehmigt. Das geht aus einer internen BAMF-Aufstellung hervor, die der „Welt“ vorliegt. Bei erwachsenen Asylbewerbern lag die sogenannte bereinigte Gesamtschutzquote nur bei 61 Prozent.

Eine Abschiebung müssen die Unbegleiteten wegen der besonderen Schutzverpflichtung gegenüber Minderjährigen aber auch bei einer Ablehnung nicht fürchten. „Im Jahr 2015 wurden 21 Zurückweisungen, zehn Zurückschiebungen und keine Abschiebung von allein reisenden minderjährigen ausländischen Staatsangehörigen vollzogen“, steht in einer der „Welt“ vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linke-Bundestagsfraktion.

Auch weil die Unterbringung eines unbegleiteten Minderjährigen jährlich je nach Bundesland zwischen 40.000 und 60.000 Euro kostet und die meist männlichen Jugendlichen häufig in die Kriminalität abrutschen, hoffen Kommunen und Politiker, dass in diesem Jahr nicht so viele ankommen wie 2015.

„Die Arbeit mit den Jugendlichen ist so anspruchsvoll und aufwendig, dass Deutschland in Zukunft nur eine sehr begrenzte und auf jeden Fall viel kleinere Zahl von unbegleiteten Minderjährigen als heute aufnehmen kann,“ sagte Unionsfraktionsvize Michael Kretschmer (CDU).

Folgt Politikstube auch auf: Telegram