Asyl-Irrsinn: Polizei fragt abgelehnten Asylbewerber, ob er abgeschoben werden möchte

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Symbolbild

Eines Tages wird in den Geschichtsbüchern stehen, die Folgen des politischen Versagens in der Asyl-Flüchtlings-Frage machten sich erst im Laufe der Jahre so richtig bemerkbar, aber da war es schon zu spät – für Deutschland?

Der Asyl-Irrsinn: In Fällen, wo bekannt ist, dass Asylbewerber illegal in Deutschland einreisen und bereits einen Asyl-Antrag in einem anderen EU-Mitgliedsland stellten, könnte aufgrund §16a GG das Asylgesuch schnell und negativ beschieden werden, wäre da nicht die deutsche Verwaltung, die es monatelang nicht schafft, die Frist für eine Überstellung nach den Dublin-Regeln einzuhalten und damit die Abschiebung durchzusetzen. Im Ergebnis siegt dann die Frechheit, mit dem Ablauf der Frist bleiben Asylbewerber sozusagen im Wunschland hängen, natürlich mit allen Versorgungsansprüchen und Rechtsmitteln.

Ein Iraker, der zwei Füße hat und das Wort Asyl sagen kann, reiste unerlaubt in die Bundesrepublik ein, der Schutzsuchende stellte bereits in einem anderen EU-Land einen Asylantrag, aber offenbar befand er sich nicht in Sicherheit (soziale Absicherung) und steckte fest, sodass er die Flucht nach Deutschland antrat. Und damit beginnt die kuriose Geschichte des Asylbewerbers, begleitet von einer skurrilen Situation, wäre die nicht derart kapriziös, könnte man lauthals lachen: Polizisten fragen den Iraker, ob er abgeschoben werden möchte.

Über den Fall des Irakers berichtet ausführlich Welt.de

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