Asyl-Irrsinn: Nasibullah S. – abgeschoben – zurückgeholt – kann jetzt wieder abgeschoben werden?

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Die Klage des im Juli 2018 unrechtmäßig abgeschobenen afghanischen Flüchtlings Nasibullah S. gegen seinen abgelehnten Asylantrag ist nach Informationen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom Verwaltungsgericht Greifswald abgelehnt worden. Das bestätigte die Anwältin des 20-jährigen Afghanen, Sonja Steffen. „Ich bin enttäuscht und werde weiterkämpfen. In jedem Fall lege ich Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Denn ich sehe für die Berufungsbeschwerde gute Erfolgsaussichten“, sagte Steffen gegenüber NDR und SZ.

Das Verwaltungsgericht begründet die Ablehnung der Klage von Nasibullah S. unter anderem mit dessen Aufenthalt in Afghanistan nach seiner unrechtmäßigen Abschiebung. Ihm sei während dieser Zeit keine Verfolgung zu Teil geworden. Er hätte auch von keiner konkreten Gefahrenlage dort berichten können.

Der 20-jährige Nasibullah S. war am 3. Juli 2018 mit 68 weiteren Asylbewerbern nach Kabul abgeschoben worden, obwohl er gegen seinen abgelehnten Asylantrag geklagt hatte und das Klageverfahren noch nicht abgeschlossen war. Über die unrechtmäßige Abschiebung hatte der NDR berichtet. Daraufhin veranlassten die Behörden Anfang August die Rückkehr von Nasibullah S. von Afghanistan nach Deutschland, damit das Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte.

Nach der Ablehnung der Klage gegen seinen abgelehnten Asylantrag droht Nasibullah S. nun erneut die Abschiebung nach Afghanistan.

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