Anwältin will klagen: „Corona-Maßnahmen sind verfassungswidrig!“

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Beate Bahner ist Fachanwältin für Medizinrecht in Heidelberg. Sie hält die Corona-Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung für „eklatant verfassungswidrig“ und will gegen sie klagen – auch bis vor das Bundesverfassungsgericht, berichtet tag24.de.

„Die Maßnahmen verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“, heißt es in einer Mitteilung ihrer Fachanwaltskanzlei am heutigen Freitag.

Vor allem seien sie nicht durch das Infektionsschutzgesetz legitimiert, welches vor Kurzem überarbeitet wurde.

Ein großer Knackpunkt: Laut Barner zeigen die vorliegenden Zahlen und Statistiken, dass eine Infektion mit dem Coronavirus bei mehr als 95 % der deutschen Bevölkerung harmlos verlaufe – womit „keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit“ gegeben sei.

Deshalb seien die von der Regierung gewählten „radikalen Maßnahmen der Ausgangs- und Kontaktverbote für 83 Millionen Menschen und die Lahmlegung nahezu der gesamten Wirtschaft“ für die Juristin überhaupt nicht nachvollziehbar.

Beate Bahner kündigte an, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Ihre Haltung ist klar: „Ich bin wirklich entsetzt und will mir nicht vorwerfen müssen, als Rechtsanwältin nicht gehandelt und den Rechtsstaat nicht mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigt zu haben!“

Die Folgen, welche der Shutdown für die Demokratie, Gesellschaft, Wirtschaft und nicht zuletzt für die Gesundheit der Menschen habe, werden laut der Heidelbergerin „verheerend“ sein. Deshalb fordert sie: „Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!“

Nicht ohne: Sie ist seit 25 Jahren als Rechtsanwältin zugelassen und war bereits dreimal erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihren Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Berufsfreiheit.

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