Anteil von Migranten an Hartz-IV-Beziehern stieg seit 2016 von 25 auf 45 Prozent

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Symbolbild

Das Erste, was am „Bürgergeld“ der Ampel eigentlich geändert werden sollte, ist der Name. Denn der Nachfolger des Arbeitslosengeld II (vulgo Hartz IV) kommt keineswegs nur den Bürgern dieses Landes zugute, sondern allen Einwohnern.

Laut einer Übersicht der Bundesarbeitsagentur vom September, über die die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, hat sich der Anteil der Ausländer an den jetzt noch Hartz-IV-Beziehern seit 2016 von 25 auf nun 45 Prozent erhöht. Erst in diesem Sommer kamen 588.000 Ukrainer neu dazu, die dank des ihnen gewährten Instant-Asyl – warum der Flüchtlingsstatus laut UNHCR nicht reichte, wurde nie erörtert – sofort Anspruch auf normale Sozialleistungen haben. Aber die „Grundlast“ befindet sich seit den Jahren 2015 und 2016 im System. Zwei Drittel der Syrer leben noch immer von Hartz IV. Etwa jeder zehnte Arbeitslose ist Syrer, so fiktiv diese Nationalitätszuschreibung auch immer im Einzelfall sein mag.

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