Amokfahrt auf Berliner Stadtautobahn: BAMF hielt den Iraker Sarmad A. für ungefährlich

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Sarmad A., der am Dienstagabend auf der A 100 gezielt drei Motorradfahrer rammte und teils schwer verletzte, wobei ein Anschlagsopfer sich im kritischen Zustand befindet, wurde vom BAMF als ungefährlich eingestuft. Die BAMF-Mitarbeiter prüfen also nicht nur die Schutzbedürftigkeit, sondern schätzen auch die Gefährlichkeit ein, u.a. kann es natürlich auch zu Fehleinschätzungen kommen, wie der Fall Sarmad A. beweist.

Im Flüchtlingssommer 2015 reiste Sarmad A. nach Finnland und stellte dort einen Asylantrag, vermutlich war dem „Schutzsuchenden“ der hohe Norden zu kalt und so flüchtete er 2016 nach Berlin, wo sein Asylantrag abgelehnt wurde, er erhielt weder Schutz nach der Genfer Konvention noch subsidiären Schutz, aber eine Duldung (kein Aufenthaltsrecht und weiterhin ausreisepflichtig). Würden die deutschen Behörden konsequent handeln, hätte man den Iraker, der bei der Einreise nach Deutschland keine Ausweisdokumente vorweisen konnte und nach Selbstauskunft in Bagdad geboren (wie heute die Berliner Morgenpost berichtet), umgehend nach Finnland zurückführen müssen.

[…] Die Behörden haben den mutmaßlichen Täter des als islamistisch eingeschätzten Autobahnanschlags in Berlin vorher als ungefährlich eingeschätzt. Im Asylverfahren von Sarmad A. hätten die Behörden 2016 auch überprüft, ob der Iraker Kontakte zu terroristischen Szene hatte, berichtete das Magazin „Der Spiegel“ am Freitag unter Berufung auf Unterlagen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Sie hätten im Fall A. „keine Bedenken“, hielten sie demnach daraufhin in offiziellen Unterlagen fest.

Dem Bericht zufolge lagen damals keine Hinweise darauf vor, dass A. Kontakte zur Islamistenszene hätte. In Deutschland hat der Mann Ermittlerangaben zufolge einen Duldungsstatus bis Ende des Jahres. […] Quelle: Nürnberger Blatt.de

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