Alice Weidel: Merkel nimmt ein ganzes Land in Geiselhaft!

1939

Wer geglaubt hat, die Bundesregierung hätte das Repertoire an willkürlichen Maßnahmen längst ausgeschöpft, wird nun eines Besseren belehrt: Vom 1. bis zum 5. April, also noch vor Ostern und über die Feiertage, wird der völlige Lockdown verordnet. Reisen zu Verwandten? Untersagt. Sonne geniessen im Biergarten? Verboten.

Doch die Willkür und Unsinnigkeit der Maßnahmen erkennt man vor allem daran, dass bereits am 1. April, also noch vor dem Karfreitag, der Lebensmittel-Einzelhandel geschlossen bleiben muss. Vor allem das belegt die Kopflosigkeit der Beschlüsse. Denn die Reduzierung auf nur drei Öffnungstage in der Osterwoche bedeutet einen deutlichen höheren Andrang im Einzelhandel. Die Kunden werden entweder dicht gedrängt in den Läden stehen, oder aber lange Warteschlangen vorfinden. Die Infektionsgefahr wird damit nicht vermindert, sondern künstlich erhöht.

Leider sind diese und weitere Beschlüsse kein Aprilscherz, sondern bitterer Ernst der Kanzlerin. Obwohl zuletzt gestern das Oberverwaltungsgericht in NRW die Beschränkungen insbesondere für den Einzelhandel gekippt hat, wird gleich neuer Rechtsbruch begangen.
Das Maß ist nun endgültig voll, die vollständige Einschränkung der Freiheit ist den Bürgern nicht länger zumutbar. Ja zum Schutz von Risikogruppen, nein zur fortwährenden Geiselhaft durch das Coronakabinett!

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