Angesichts der anhaltenden Migrationskrise in Europa sendet Deutschland mit der Wiederaufnahme des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte ein fatales Signal.
Denn subsidiär Schutzberechtigte haben keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland und dürfen nur hierbleiben, solange ihnen im Herkunftsland eine ernsthafte Gefahr droht. Danach müssen sie umgehend in ihre Heimat zurückkehren. Doch wenn dieser Personenkreis nun auch noch die Familien nachholen kann, wird nicht nur ihnen der falsche Eindruck vermittelt, sie könnten doch dauerhaft in Deutschland bleiben.
Zudem sinkt die Rückkehrwahrscheinlichkeit