Aktuelle Informationen Großdemo am 01. August 2021

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Von Rechtsanwalt Ludwig: Wir haben noch immer keinen Verbotsbescheid. Es scheint dieses Mal eine Taktik der Berliner Polizei zu sein, Fehlinformationen zu setzen, denn über Pressekanäle wird behauptet, dass alle Querdenkenversammlungen verboten seien.

Wir hatten bereits im Vorfeld einen Eilantrag gestellt mit dem Ziel, dass ein Verbot von vornherein ausgeschlossen wird und die Gerichte ausreichend Zeit haben zu prüfen

In diesem Verfahren hat die Polizei behauptet, dass ein Verbot ausschließlich von den Entwicklungen der Zahlen dieser Woche abhängen würde.

Das Verwaltungsgericht hat unseren Antrag zurückgewiesen mit der Begründung, dass ein Verbot unwahrscheinlich wäre.

Aktuell liegt das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Wir haben angeregt, hier eine gemeinsame Lösung zu suchen und zu finden.

Wie mein Kollege Friedemann Däblitz, der den Aufzug vertritt, aufgezeigt hat, ist der Aufzug nicht wegen einer Gesundheitsgefahr, sondern wegen der inneren Einstellung der Demoteilnehmer (Regierungskritiker) verboten worden.

Es gibt in Berlin ausreichend Versammlungen, die nicht verboten sind und wir haben die begründete Annahme, dass unsere Versammlung auf der Straße des 17. Juni stattfinden wird.

Update: Jetzt liegt der Verbotsbescheid vor.

Wir reichen einstweiligen Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Es wird ein langes Wochenende für die Richter. Wir haben Grund zur Annahme, dass das Verbot aufgehoben wird.

Es gibt viele nicht verbotene Versammlungen, kommt alle nach Berlin. Bringt Freunde und Bekannte mit. Selbst die, die nicht maßnahmenkritisch sind. Denn dieses Mal geht es um die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit an sich.

Bleibt die Versammlung verboten, ist in Deutschland das Grundgesetz quasi abgeschafft.

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