AfD – Beschämendes EuGH-Urteil: EU-Staaten müssen mit kriminellen Migranten leben

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Erneuter Irrsinn aus den Technokraten-Köpfen der EU! Hier doktert man an bestehender Rechtsprechung herum, die schon jetzt in nur sehr bescheidenem Ausmaß funktioniert.

Konkret geht es darum, dass straffälligen Migranten der subsidiäre Schutz nicht einfach mehr verweigert werden darf. Im vorliegenden Fall versuchten die Ungarn sich eines kriminellen Afghanen zu entledigen, der ohnehin ausreisepflichtig ist und obendrein noch eine Strafe von fünf Jahren zu verbüßen hat. Diesen Mann wollte man nicht länger versorgen und strengte dessen Abschiebung an.

Soweit alles im Rahmen europäischen Rechts. Doch Ahmed klagte, und der Europäische Gerichtshof sprang ihm willig übers Stöckchen: Fortan darf nicht mehr allein das Strafmaß nach nationalem Recht bei der Beurteilung gelten, wenn man kriminellen Asylbewerber die Tür weisen will. Vielmehr müssen die nationalen Behörden jetzt alle besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalles bewerten (EuGH, Urt. v. 13.09.2018, Az. C-369/17). Da fragt man sich ernsthaft: Wozu?

Erneut greift der kopflose EuGH-Beschluss, der wie eine Kampfansage gegen die Sicherheit der Bürger wirkt, in dreistester Weise in nationales Recht ein – zu Lasten der einzelnen Länder. Sie sollen auch noch den Rest Selbstbestimmung an der Luxemburger Pforte abgeben und gefälligst schauen, wie sie mit Verbrechern aus fremden Kulturkreisen zurecht kommen. Ein Urteil, das dem Fuchs im Hühnerstall alle Ehre gemacht hätte.

Gängeleien, aberwitzige Vorschriften und das Zersetzen der Nationalstaaten – was haben Sie innerhalb der EU so richtig satt?

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