Adidas Mietboykott: Gesetzgebung zu Corona offenbart Schwächen, weil Vorschläge der AfD nicht berücksichtigt wurden

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Nach Medienberichten stellen der Sportartikel-Hersteller adidas und verschiedene Handelsketten wie zum Beispiel H&M, C&A, Deichmann bis auf weiteres Mietzahlungen für ihre geschlossenen Geschäfte ein. Der Bundestag hatte am Mittwoch ein Gesetz zur Abmilderung der Pandemiefolgen beschlossen, wonach bis 30.6.2020 aufgelaufene Mietrückstände den Vermieter vorerst nicht zur Kündigung berechtigen. Adidas hatte im vergangenen Jahr 1,9 Milliarden Euro Gewinn erwirtschaftet.

Der Bundestagsabgeordnete und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, sagt dazu:

„Die Corona-Gesetze der Bundesregierung schützen unter anderem Großunternehmen zu Lasten der Vermieter und einige Unternehmen nutzen das nun schamlos aus. Allerdings hatte die AfD-Fraktion im Bundestag frühzeitig auf Mängel des Gesetzes hingewiesen und gefordert, dass Mieter ihre wirtschaftliche Notlage dem Vermieter vor der Mietkürzung anzeigen und durch eidesstattliche Versicherung glaubhaft machen müssen. So hätte Missbrauch ebenso verhindert werden können, wie das leichtfertige Auflaufenlassen von Mietschulden und eine Überschuldung von Mietern nach dem Ende der Pandemie.

Änderungsanträge der AfD im Bundestag wurden allerdings von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Das Justizministerium äußerte zudem zuvor in einem Antwortschreiben an die AfD-Bundestagsfraktion, die Bundesregierung wolle in Zeiten der Corona-Pandemie ‚keine neuen hohen Hürden für Mieter einführen‘. Ministerin Lambrecht geißelt das Verhalten von adidas & Co nun als ‚unanständig und nicht akzeptabel‘. Tatsächlich wäre in erster Linie Selbstkritik angebracht. Die jetzige Situation wäre nicht eingetreten, hätte der Bundestag das beschlossen, was die AfD beantragt hatte.“

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