Absurdistan: Asyl-Betrügerin darf in Deutschland bleiben!

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Symbolbild

Eine Asylbetrügerin wie sie im Buche steht und sie darf in Deutschland bleiben. Erschreckend ist, dass eine 33-jährige Frau aus Armenien sich solange mit einer falschen Identität durchwursteln konnte, wenn man bedenkt, wie die eigenen Bürger zu gläsernen Menschen geworden sind, da fragt man sich, gegen wen die Sicherheitsmaßnahmen eigentlich gerichtet sind.

Welche Konsequenz hat der Asylbetrug? Natürlich bleibt das Auffliegen völlig ohne Konsequenz, schließlich werden die Gesetze zum illegalen Grenzübertritt und falsche Angaben zum Asylantrag nicht mehr beachtet. Man darf ohne Papiere einreisen, kann aber ohne Papiere nicht abgeschoben werden. Und dann das Attestieren einer Krankheit, die angeblich nicht im Herkunftsland behandelt werden kann, und somit eine weitere Möglichkeit ein Bleiberecht zu erhalten. Obwohl bekannt, das immer wieder Gefälligkeitsgutachten zur Verhinderung einer Abschiebung ausgestellt werden, erkannte die Richterin im Fall der 33-Jährigen das Attest an.

Dieser betrügerische Vorgang zeigt einmal mehr, dass das Niveau einer Bananenrepublik längst erreicht wurde.

[…] Es ist ein Asyl-Betrug, der sprachlos macht.  Emma P. (33) reist am 9. Juni 2006 in die Bundesrepublik ein. Vier Monate später stellt sie ihren ersten Asylantrag. Die Armenierin behauptet, sie sei Mia N., geboren 1985 in Bagdad (Irak), Ausweispapiere habe sie nicht mehr.

Der Asylantrag wird abgelehnt, ohne Papiere scheiterte jedoch die Abschiebung. Emma P. bekommt mit ihrem Lebensgefährten drei Kinder (heute 10, 8 und 6 Jahre alt). Die Familie lebt in Dresden von Sozialhilfe.

Am 29. April 2015 gibt sie über eine Anwältin ihre wahre Identität preis. Stellt erneut einen Asylantrag, der wieder abgelehnt wird. Ein deutschsprechender Freund der Familie sagt am Rande des Prozesses: „Sie ist nach Deutschland vor der armenischen Mafia geflohen, der Schleuser riet ihr, eine falsche Identität anzunehmen.“

Trotzdem bekommt sie eine Duldung. Der Grund: Die dreifache Mutter ist in psychiatrischer Behandlung im St.-Marien-Krankenhaus, legt ein Attest vor. Richterin Monika Frömmel (57) stellte das Strafverfahren wegen geringer Schuld ein. Begründung: „Die Frau kann sicher in ihrer Heimat nicht so gut psychiatrisch betreut werden wie hier!“ […] Quelle: Bild-Zeitung

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