Absurdistan: Abschiebung von Terrorverdächtigem wegen Asylantrag gestoppt

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Symbolbild

Ein weiteres, unsägliches Beispiel zeigt Deutschlands Zustand, wie es hierzulande abgeht: Kurz vor dem Abflug stellte ein Terrorverdächtiger aus Tunesien einen Asylantrag. Statt Abschiebung nun Verpflegung nebst Fernseher in der U-Haft bis zur Entscheidung des Asylbegehrens, wie inzwischen bekannt, kann sich das Monate hinziehen? Oder ist der Terrorverdächtige etwa auf freiem Fuß gesetzt worden und darf sich unkontrolliert im Land bewegen? Warum hat so ein Verbrecher ein Recht auf einen Asylantrag, wo bereits die Abschiebung rechtskräftig wurde?

Focus Online berichtet vom 24.03.2017

Die Abschiebung eines in Frankfurt festgenommenen Terrorverdächtigen aus Tunesien ist in letzter Minute gestoppt worden. Wie der „Hessische Rundfunk“ berichtete, stellte der 36-Jährige kurz vor dem geplanten Start des Abschiebeflugs in Frankfurt am Main  einen Asylantrag. Kurz vor dem Start habe die Bundespolizei den Mann aus dem Flugzeug geholt. Der Terrorverdächtige hatte demnach über seine Anwälte einen Eilantrag beim Frankfurter Verwaltungsgericht gestellt, um seine Abschiebung zu stoppen.

Nach Auskunft einer Sprecherin begründet er dem Bericht zufolge den Antrag mit der drohenden Todesstrafe und der Menschenrechtslage in seinem Heimatland. Da über den Antrag noch nicht entschieden worden sei, habe das Verwaltungsgericht die Abschiebung abbrechen lassen. Der Tunesier war am 1. Februar im Zuge einer Großrazzia in Hessen festgenommen worden. Er soll in Deutschland ein Netzwerk für einen Anschlag aufgebaut haben, konkrete Pläne für ein Attentat gab es nach Ermittlerangaben aber noch nicht.

Der Mann soll nach deutschen Ermittlerangaben auch an dem Anschlag auf das Nationalmuseum von Bardo in Tunis beteiligt gewesen sein, bei dem am 18. März 2015 21 ausländische Touristen getötet wurden. Zu dem Angriff, den die Sicherheitskräfte erst nach mehreren Stunden beenden konnten, bekannte sich die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat.

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