Abschiebung von 17 Tunesier: Es wird ein Aufwand betrieben, der jeder Beschreibung spottet

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Symbolbild

Was für ein Aufwand zur Abschiebung von 17 Tunesier: 67 Bundespolizisten, speziell ausgebildete „Personenbegleiter Luft“, zwei Ärzte und zwei Dolmetscher begleiten die abgelehnten Asylbewerber bis nach Enfidha. Wenn der Traum von Asyl in Deutschland platzt, steht die Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer an. Einfacher, preiswerter und sinnvoller als langwierige Ausreisebemühungen wäre, die illegale Einwanderung aus sicheren Drittstaaten konsequent zu unterbinden, noch günstiger wäre es, die Grenz-Schlagbäume runter zu lassen. Wichtig in diesem Zusammenhang solcher Abschiebung ist, dafür zu sorgen, dass eine Wiedereinreise von Problemfällen nach Deutschland vollständig ausgeschlossen werden kann, sodass Drehtür-Effekte vermieden werden. Unterm Strich lässt sich also sagen, dass zwanghafte Abschiebungen nur in geringer Zahl erfolgen, außerdem teuer und aufwendig sind, auch jeden für den Steuerzahler zumutbaren Rahmen sprengen.

Die Demonstration in Tunesien hat nicht die volle Wirkung entfaltet, 17 Landsleute, davon 13 straffällig gewordene Männer, kehren in die Heimat zurück, obwohl auf so sinnigen Protest-Plakaten wie „Tunesien ist nicht der Abfall Deutschlands“ stand.

Sächsische Zeitung vom 05.04.2017 – Artikel auszugsweise:

Am Mittwoch startete ein Flieger vom Flughafen Leipzig-Halle nach Enfidha-Hammamet. An Bord sind 17 Tunesier, zumeist junge Männer, die in Deutschland Asyl gesucht und nicht gefunden haben. „Illegal Stay“, „Illegaler Aufenthalt“, heißt es in ihren Papieren. Per Sammelabschiebung werden sie in ihr Heimatland zurückgebracht, eskortiert von einem Großaufgebot der Bundespolizei. Die abgelehnten Asylbewerber werden zum Großteil von Sachsen, aber auch von Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an Bord des Abschiebefliegers geschickt. 13 von ihnen sind „Haftfälle“, also straffällig gewordene Männer.

Der Aufwand, den der Staat für die Sammelabschiebungen betreibt, ist immens. 67 Bundespolizisten, speziell ausgebildete „Personenbegleiter Luft“, zwei Ärzte und zwei Dolmetscher begleiten die Tunesier bis nach Enfidha. Bei den Nordafrikanern sei der Betreuungsschlüssel in etwa 1:3: „Bei Tunesiern gehen wir mit einer anderen Gefahrenprognose heran“, erläutert Peter Karohl, Sachbereichsleiter Gefahrenabwehr bei der Bundespolizeidirektion Pirna.

Bundespolizisten durchsuchen jeden Winkel der Räume im Abflug-Terminal. Sie gucken unter Bänke, kontrollieren die Toiletten. Das sei nötig, weil manche „Schüblinge“ bis zur letzten Minute versuchten, der Abschiebung zu entgehen. Zum Beispiel indem sie sich selbst verletzen – in der Hoffnung, dass sie im Krankenhaus und nicht im Flugzeug landen.

Auch die abgelehnten Asylbewerber werden akribisch durchsucht. In einem abgeschirmten Bereich müssen sie sich vollständig entkleiden. Ein Arzt kontrolliert alle Körperöffnungen. „Das ist der unangenehme Teil für alle Beteiligten. Aber Sicherheit geht vor. Sie glauben gar nicht, wo man überall eine Rasierklinge verstecken kann“, sagt Karohl. Es sei auch schon ein halbes Cuttermesser eingenäht in einem Gürtel gefunden worden. „Damit kann man an Bord eines Flugzeuges viel Unheil anrichten.“

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