Abkassieren bis zum letzten Atemzug: 51.000 Rentner steuerpflichtig wegen Rentenerhöhung in 2020

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Für 51.000 Rentner führt die Rentenerhöhung in 2020 zu empfindliche Konsequenzen im Geldbeutel, die marginale „Wohltat“ ist mehr Fluch als Segen, sie müssen Steuern auf das Altersruhegeld an den Fiskus abführen. Das wäre ja auch noch schöner, wenn die Ruheständler nach über 40 Jahren teils harter Arbeit die gesamte Rente zum Verprassen einfach behalten. Zumindest dürfte sich der Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die dringend benötigten Mehreinnahmen bestimmt freuen, insbesondere in der Corona-Zeit, schließlich drohen erhebliche Steuereinbußen wegen der Virus-Maßnahmen.

Rheinische Post berichtet:

Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli werden nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund 51.000 Rentnerinnen und Rentner im laufenden Jahr erstmals steuerpflichtig. Das geht aus der Antwort des Ministeriums auf eine schriftliche Frage des FDP-Bundestagsbgeordneten Markus Herbrand hervor, die der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Mittwoch) vorliegt. Die Bezüge der 21 Millionen Rentner sind Mitte des Jahres um 3,45 Prozent in Westdeutschland und 4,2 Prozent in Ostdeutschland gestiegen. Für mehr als 50.000 Rentenbezieher bedeutet dies, dass sie im Veranlagungsjahr 2020 erstmals Einkommensteuer bezahlen müssen. Das könnte in Einzelfällen dazu führen, dass Ruheständler unter dem Strich weniger Geld zur Verfügung haben als ohne die Rentenerhöhung, warnte die FDP. „51.000 neue Einkommensteuerpflichtige sind eine gute Nachricht für den Bundesfinanzminister. Für die Betroffenen bedeutet es im schlimmsten Fall, dass die Rentenerhöhung unterm Strich von der Steuerlast aufgefressen wird“, sagte Herbrand. Das Ministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Steuerpflicht nicht nur dadurch entstehen kann, dass der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Rente erstmals den Grundfreibetrag von 9408 Euro übersteigt. Auch andere steigende Einkünfte – etwa Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Kapitaleinkünfte – könnten dazu beitragen, dass Ruheständler steuerpflichtig würden.

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