Ab Juni 2018 beginnt die nächste Masseneinwanderung!

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Die nächste Masseneinwanderung beginnt ab Juni 2018, noch bevor der Familiennachzug in Fahrt kommt. Der Massenzustrom wird vor allem jene Länder betreffen, wo sich bereits Vollversorgte als Ankerpersonen aufhalten und als Garant für die noch „festsitzenden“ Versorgungssuchenden (Familienangehörige, Freunde, Bekannte – wer weiß das schon genau, mündliche Behauptung – man sei Familienangehöriger – reicht aus) in anderen EU-Ländern dienen, die dann ihren „Asyl“-Antrag im Ankerperson-Land stellen dürfen.  So schnell hätte man mit den Untergang der EU – insbesondere Deutschland – nicht gerechnet – bald heißt es gute Nacht?

Wohin die Reise explizit für Deutschland geht, kann sich jeder Bürger mit normalen Menschenverstand ausmalen. Offiziell verweilen rund 1,5 Millionen seit 2015 in Deutschland, die Asyl beantragt haben. Wenn nur jeder Zweite zur Ankerperson werden sollte, könnte man über eine ganz andere Dimension als die Familienzusammenführung sprechen und diesen potenziellen Zuzug wird Deutschland nicht mehr verkraften. Wenn die neue Dublin-Regel eintrifft, und aller Voraussicht wird diese sicher eintreffen, kann sich die aufgewärmte „GroKo“ die Karten legen.

[…] Die Expertin Kornelia Kirchweger warnte im Januar bereits eindringlich: „Die EU rüstet sich für die nächste Migrationswelle. Explizit um diesen Fall ging es beim vergangenen EU-Gipfel, nämlich vor allem um die Durchsetzung von Flüchtlings-Zwangsquoten und die Optimierung und Vergemeinschaftung der Abwicklung eines neuen Flüchtlingsstromes.“

Kirchwegers Prognose hat es in sich: „Um die Länder an den EU-Außengrenzen künftig zu entlasten, will man die ohnehin nicht eingehaltene Dublin-Regel neu überdenken. Denn bisher ist ein Asylansuchen in jenem Land zu stellen, das zuerst betreten wurde. Gilt das nicht mehr, sind Zwangsquoten zur Verteilung der bereits in der EU lebenden und künftig erwarteten Migranten unumgänglich. Bis Juni 2018 soll das neue Asylpaket stehen.“

Demnach sollen Asylwerber offenbar zukünftig auch in in Ländern, in denen sie sogenannte „Ankerpersonen“ kennen, ihren Antrag stellen können. Besonders brisant: Bei diesen „Ankerpersonen“ handelt es sich in erster Linie um nicht näher definierte „Angehörige“ der Asylwerber. […] Quelle: Wochenblatt.at/6.3.2018

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