Verfassungsgerichtshof in Österreich urteilt: Betretungsverbot von Gaststätten ist gesetzeswidrig

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Von den Qualitätsmedien gänzlich totgeschwiegen, hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH = höchstes Gericht) geurteilt, dass das Betretungsverbot von Gaststätten gesetzeswidrig ist.

Die österreichische Bundesverfassung ist das oberste Gesetz (Primärrecht), an welches sich alle zu halten haben, auch die Bundesregierung. Die Ausgestaltung der Rechtsprechung obliegt dem VfGH, dessen Urteile ebenfalls von allen Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik zu befolgen sind, auch von der Bundesregierung.

Dass die Kurz-Regierung permanent gegen die Verfassung verstößt, ist ein Indiz dafür, dass Österreich mittlerweile eine Diktatur ist. Das Urteil des VfGH ist richtungsweisend und sollte Unternehmer dazu ermutigen, ihre Rechte einzuklagen!

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