Mörder von Köthen sollen nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden

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Im Fall des Todes von Markus B. (22) in Köthen teilte die Staatsanwaltschaft Dessau gegenüber der Bild-Zeitung mit: „Wir haben vor, die Anklagen gegen zwei afghanische Flüchtlinge noch im Oktober einzureichen. Der Verdacht habe sich erhärtet – Körperverletzung mit Todesfolge.“ Merkwürdig dazu ist, dass man auf die Auslesung des Herzschrittmachers von Markus B. nicht weiter eingehen möchte und auf das Ermittlungsgeheimnis hinweist. Was soll verheimlicht werden?

Den beiden afghanischen Goldstücken drohen minimal drei Jahre Knastaufenthalt mit Halal-Essen und weiteren Extrawürsten, bei vermutlich guter Führung werden sie vorzeitig entlassen, vielleicht bescheinigt auch noch ein Gutachter eine positive Entwicklung für eine Integration statt Abschiebung.

Körperverletzung mit Todesfolge, geradezu hört man die Erleichterung heraus, nicht die Schläge von zwei „Flüchtlingen“ sind die Folge eines Mordes, es war das kranke Herz, dass den Tod verursachte, obwohl eine Zeugin berichtete,  Markus B. sei gegen den Kopf getreten worden – immer wieder, und er soll gerufen haben: „Hört auf, ich kriege keine Luft mehr.“ Dieser Zeugenbericht wurde von den Behörden weder dementiert noch bestätigt. Eigentlich unfassbar, wie man versucht die Tötung wegzureden. Aber Markus B. wäre vermutlich sowieso in naher Zukunft tot umgefallen, es hätte jeden Tag passieren können laut Rüdiger Lessig, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Uniklinik Halle: Der Getötete habe eine Fehlbildung am Herz seit der Geburt gehabt. Das sei der Gesundheit des Herzens nicht zuträglich gewesen. „Er war schwer krank. Es hätte bei ihm jederzeit zu einem Herzinfarkt kommen können.“

Bild-Zeitung berichtet:

Das ging schnell! Rund einen Monat nach dem Tod von Markus B. (22) in Köthen (Anhalt-Bitterfeld), soll Anklage gegen zwei afghanische Flüchtlinge – Hidayatullah H. (18) und Ezatullah M. (20)  – erhoben werden. Frank Pieper, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dessau, zu BILD: „Wir haben vor, die Anklagen noch im Oktober einzureichen!“

Die Ermittlungen zum Fall seien weitgehend abgeschlossen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dutzende Spuren und Zeugenaussagen seien ausgewertet worden. Der Verdacht habe sich erhärtet – Körperverletzung mit Todesfolge. Damit droht den jungen Afghanen eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren.

Nach BILD-Informationen gehen die Ermittler davon aus, dass der Herzinfarkt von B. eine „stressbedingte Folge“ der vorhergehenden Schläge gewesen sei. Zu Details der Ermittlungen wie etwa dem Ergebnis der Auslesung des Herzschrittmachers von B. äußerte sich Pieper unter Verweis auf das Ermittlungsgeheimnis nicht.

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