„Bild“: 16 kritische Fragen zum UN-Migrationspakt

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Während sich die UN bemüht, die Vorteile des Migrationspakts darzulegen und die Kritik am „nicht bindenden“ Abkommen als lächerlich zu bezeichnen, widmet sich heute die „Bild“ insgesamt 16 kritischen Fragen, die die Bundesregierung erklären muss, allerdings wird sie das nicht tun. Nachfolgend einige Auszüge:

1. Migration sei „schon immer Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ gewesen, so der Pakt-Text. Man fragt sich: Wer behauptet denn, dass es so ist? Migration KANN gut für den Wohlstand sein, aber garantiert ist das nicht.

4. Um „Staatenlosigkeit zu verhindern“ sollenim Hoheitsgebiet eines anderen Staates geborene Kinder die Staatsangehörigkeit“ des Ziellandes bekommen. Dies gelte „im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften“ – entspricht jedoch nicht deutschem Recht.

6. Es gelte das „Recht aller Menschen auf eine rechtliche Identität“. Zielländer sollenausreichende Dokumente und Personenstandsurkunden“ ausstellen. ABER: Gilt das auch für Zuwanderer, die ihre Pässe weggeschmissen haben…

12. „Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus“ sollenZugang zu Sozialschutz“ erhalten sowie „Grundleistungen“. Bezieht sich das wirklich nur auf legal zugewanderte „Arbeitsmigranten“? Und: Bekommen die dann auch Hartz IV?

15. Der Pakt will „für Migranten auf allen Qualifikationsniveaus den Zugang zu Verfahren der Familienzusammenführung erleichtern“. Wie passt das zu der in Deutschland gedeckelten Zahl des Familiennachzugs?

Die weiteren Fragen können auf „Bild“ nachgelesen werden.

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