Absurdistan: Regensburger Richter untersagen Abschiebung nach Griechenland

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Eine kurdisch-syrische Familie hatte bereits in Griechenland (auf sicherem Boden) im Jahr 2016 einen Asylantrag gestellt, aber das eigentliche Ziel war schon immer Deutschland und so reisten die „Schutzsuchenden“ eigenmächtig in die Bundesrepublik im Jahr 2018 ein. Einen kurzzeitigen Strich durch die Rechnung machte das BAMF mit dem Bescheid, die Familie müsse binnen 30 Tagen Deutschland verlassen, damit waren die „Schutzsuchenden“ jedoch nicht einverstanden, klagten vor Gericht und erzielten eine Untersagung der Abschiebung.

Was war der Sinn von Asyl nochmal? Wohnung, Arbeit, Schule, Lebensbedingungen verbessern oder temporäre Aufnahme zum Schutz vor Verfolgung? Handelt es sich bei dieser kurdisch-syrischen Familie nicht eher um Wirtschaftsmigranten, und trotzdem gilt immer noch, wer von einem sicheren Staat und über sichere Staaten illegal nach Deutschland einreist, hat hier einen Asyl- bzw. Bleiberecht- und obendrein Klageanspruch? Und Richter entscheiden aufgrund von Aussagen des Familienvaters/der Familienmutter, dass in diesem Fall (da klingen die Alarmglocken) Deutschland verantwortlich sei, weil Griechenland nicht die geforderten Standards bietet bzw. einhält – quasi unfähig ist? Waren die Richter vor Ort in Griechenland und haben sie sich vergewissert, ob die Behauptungen der Tatsachen entsprechen oder ungeprüft dem Glauben geschenkt?

Wochenblatt.de berichtet:

Das Regensburger Verwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, das weitreichende Konsequenzen in der Flüchtlingspolitik Deutschlands haben könnte. Wie aus dem Urteil hervorgeht, sehen die Richter die schutzwürdigen Interessen in dem EU-Staat Griechenland nicht als gesichert an. Vor allem Klein- und Kleinstkinder seien in Griechenland nicht mit dem nötigen Schutz abgesichert, urteilten die Richter (Aktenzeichen RN 11 K 18.31292).

Geklagt hatte eine kurdisch-syrische Familie, die im August 2018 in die Bundesrepublik eingereist war und in Bayern einen Asylantrag stellte. Ausgewiesen hatte sich die Familie mit einer Aufenthaltserlaubnis in Griechenland, wo die Familie bereits im Oktober 2016 Asyl beantragt hatte. Der Familienvater gab bei den deutschen Behörden an, dass es „in Griechenland viele Probleme“ gebe und „die Kinder dort nicht zur Schule gehen könnten. Es habe dort auch keine Wohnung und keine Arbeit gegeben“, sagte der Familienvater vor Gericht. Weiterlesen auf Wochenblatt.de

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